Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§1 Geltungsbereich & Abwehrklausel
(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Firma InForm + Farbe GmbH und dem Besteller gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden Fassung.
(2) Abweichende Bedingungen des Bestellers bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Firma InForm + Farbe GmbH.
(3) Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
§2 Zustandekommen des Vertrages
(1) Durch das Absenden der Bestellung (auf dem Postweg, per Fax oder per E-Mail) gibt der Kunde ein verbindliches Angebot gerichtet auf den Abschluss eines Kaufvertrages ab. Mit dem Absenden der Bestellung erkennt der Kunde auch diese Geschäftsbedingungen als für das Rechtsverhältnis mit dem Anbieter allein maßgeblich an.
(2) Firma InForm + Farbe GmbH bestätigt den Eingang der Bestellung des Kunden durch Versendung einer Bestätigungs-E-Mail. Diese Bestellbestätigung stellt noch nicht die Annahme des Vertragsangebotes durch den Anbieter dar. Sie dient lediglich der Information des Kunden, dass die Bestellung beim Anbieter eingegangen ist. Die Erklärung der Annahme des Vertragsangebotes erfolgt durch die Auslieferung der Ware oder eine ausdrückliche Annahmeerklärung.
§3 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Anbieters.
§4 Fälligkeit
Die Zahlung des Kaufpreises ist mit Vertragsschluss fällig.
§5 Gewährleistung
(1) Die Gewährleistungsrechte des Kunden richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Für Schadensersatzansprüche des Kunden gegenüber dem Anbieter gilt die Regelung in § 6 dieser AGB.
(2) Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche des Kunden beträgt bei Verbrauchern bei neu hergestellten Waren 2 Jahre, bei gebrauchten Waren 1 Jahr. Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist bei neu hergestellten Waren und bei gebrauchten Waren 1 Jahr. Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit sowie für Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist, z. B. hat der Anbieter dem Kunden die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben und das Eigentum an ihr zu verschaffen. Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt ebenfalls nicht für Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Gegenüber Unternehmern ebenfalls ausgenommen von der Verkürzung der Verjährungsfristen ist der Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB.
(3) Eine Garantie wird von dem Anbieter nicht erklärt.
§6 Haftungsausschluss
(1) Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, sofern der Kunde Ansprüche gegen diese geltend macht.
(2) Von dem unter Ziffer 1 bestimmten Haftungsausschluss ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und Schadensersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist, z.B. hat der Anbieter dem Kunden die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben und das Eigentum an ihr zu verschaffen. Von dem Haftungsausschluss ebenfalls ausgenommen ist die Haftung für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(3) Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) bleiben unberührt.
§7 Abtretungs- und Verpfändungsverbot
Die Abtretung oder Verpfändung von dem Kunden gegenüber dem Anbieter zustehenden Ansprüchen oder Rechten ist ohne Zustimmung des Anbieters ausgeschlossen, sofern der Kunde nicht ein berechtigtes Interesse an der Abtretung oder Verpfändung nachweist.
§8 Aufrechnung
Ein Aufrechnungsrecht des Kunden besteht nur, wenn seine zur Aufrechnung gestellte Forderung rechtskräftig festgestellt wurde oder unbestritten ist.
§9 Rechtswahl & Gerichtsstand
(1) Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Von dieser Rechtswahl ausgenommen sind die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Landes, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Anbieter ist der Sitz des Anbieters, sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.
§10 Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
§11 Umtausch von DVDs Der Umtausch von DVDs ist nicht möglich.
§12 Software
(1) Lehrer haften für die unberechtigte Weitergabe der Software an nicht berechtigte Nutzer. Im Zweifelsfall muss die Erlaubnis des Urhebers eingeholt werden.
(2) Die Technischen Informationen in der Software dürfen nur dann im Unterricht genutzt werden, wenn die Software rechtmäßig erworben wurde.
(3) Die in der Software bereitgestellten Inhalte zu BFS-Fachregeln, der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) sowie DIN-Normen stellen eine zusammengefasste und redaktionell aufbereitete Darstellung dar. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und Unterstützung bei der Anwendung fachlicher Standards. Trotz sorgfältiger Erstellung wird keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Inhalte übernommen. Die dargestellten Inhalte ersetzen nicht die maßgeblichen Originaldokumente. Verbindlich sind ausschließlich die jeweils gültigen Fassungen der BFS-Fachregeln, der VOB sowie der entsprechenden DIN-Normen. Nutzer sind verpflichtet, im Einzelfall die einschlägigen Originalquellen heranzuziehen und eigenverantwortlich zu prüfen, ob und inwieweit die Inhalte auf den konkreten Anwendungsfall übertragbar sind. DIN-Normen und Teile der VOB sind urheberrechtlich geschützte Werke und können regelmäßig nur über autorisierte Bezugsquellen (z. B. Beuth Verlag bzw. DIN Media) vollständig und verbindlich eingesehen werden. Die in der Software enthaltenen Darstellungen stellen keine vollständige oder originale Wiedergabe dieser Regelwerke dar. Eine Nutzung ersetzt nicht den Erwerb und die Einsichtnahme in die offiziellen Veröffentlichungen.
§13 Sachgerechter Umgang mit in Tuben abgefüllten Farben
(1) Bei unsachgemäßer Handhabung, Lagerung und Transport wird keine Gewährleistung übernommen. Dazu gehören u. a. Herunterfallen, Drauftreten, Hitze, Frost und außergewöhnlich großer Druck. Darüber hinaus sollten die Tuben so gelagert bzw. transportiert werden, dass durch undicht gewordene Tuben keinerlei Schäden entstehen. Die Tuben dürfen nur für den Zweck verwendet werden, für welchen sie produziert worden sind. Ebenfalls weisen wir darauf hin, dass beim Gebrauch der Farben berufsangemessene Kleidung getragen werden muss, da es sich um Dispersionsfarben handelt.
(2) Empfehlung: Die Druckausübung bei Entnahme der Farbe darf nur erfolgen, wenn der Deckel abgeschraubt ist.
(3) Weiterhin ist zu beachten, dass bei Entnahme entsprechend dem Füllstand es 2-3 Sekunden dauern kann, bis die Farbe auf Grund der Druckeinwirkung austritt.
(4) Die Schnittkante an der Tubenrückseite kann unter Umständen scharfkantig sein und sollte deshalb grundsätzlich nicht mit dem bloßen Finger berührt werden.
§14 Sachgerechter Umgang mit Werkzeugen
(1) Werkzeuge bergen grundsätzlich Gefahren bei der Nutzung. Sie dürfen nur zweckentsprechend eingesetzt werden. Der Nutzer ist selbst dafür verantwortlich, dass ihm beim Umgang mit den Werkzeugen kein Schaden entsteht. Mit der Nutzung ist er einverstanden, dass für Verletzungen grundsätzlich nicht das Unternehmen haftbar gemacht werden kann.
§15 Software:
Technische Voraussetzungen / Kompatibilität:
(1) Die angebotene Software ist für die Nutzung auf Microsoft-Windows-
Betriebssystemen ab Version Windows XP vorgesehen, soweit in der
jeweiligen Produktbeschreibung keine abweichenden Angaben gemacht
werden.
(2) Für einzelne Funktionen der Software, insbesondere für das Abspielen
integrierter Film- oder Videodateien, wird der „QuickTime Player“ benötigt.
(3) Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, die benötigte Software
ordnungsgemäß zu installieren und betriebsbereit zu halten.
(4) Der Kunde trägt ferner die Verantwortung dafür, dass die von ihm eingesetzte
Hard- und Softwareumgebung die technischen Mindestanforderungen der
erworbenen Software erfüllt.
(5) Eine Gewährleistung für die uneingeschränkte Funktionsfähigkeit der Software
auf allen am Markt verfügbaren Systemkonfigurationen,
Betriebssystemversionen oder Drittprogrammen wird nicht übernommen.
(6) Der Anbieter haftet nicht für Funktionsstörungen, die auf ungeeignete
Systemvoraussetzungen, fehlerhafte Installationen, Änderungen am
Betriebssystem oder die Nutzung inkompatibler Software zurückzuführen sind.
Gewährleistung Software:
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
(2) Die Verjährungsfrist für gesetzliche Mängelansprüche beträgt bei
Verbrauchern zwei Jahre ab Ablieferung der Ware bzw. ab Bereitstellung der
digitalen Inhalte.